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A

Abrechnung von Baumaßnahmen

Bei der Abrechnung von Baumaßnahmen gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten, um sicherzustellen, dass die Abrechnung korrekt, transparent und nachvollziehbar ist. In vielen Fällen wird die Art der Vergütung schon vor Beginn der Baumaßnahmen in einem Bauvertrag festgelegt, der in vielen Fällen ein Leistungsverzeichnis mit genauen Angaben zu den zu erbringenden Leistungen enthält. Es gibt verschiedene Vertrags-Typen:

  • Einheitspreisvertrag: Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Mengen und den vertraglich festgelegten Einheitspreisen.
  • Pauschalvertrag: Abrechnung erfolgt nach festgelegten Pauschalbeträgen, unabhängig von den tatsächlichen Mengen.
  • Stundenlohnvertrag: Abrechnung erfolgt nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und vereinbarten Stundenlohnsätzen.

Grundlage für die Abrechnung von Baumaßnahmen nach einem Einheitspreisvertrag kann das Aufmaß sein: Damit wird nach Abschluss der Baumaßnahmen dokumentiert, welche Leistungen in welchem Umfang tatsächlich erbracht wurden. Geht es um den Material-Verbrauch, ist eine saubere Dokumentation die Abrechnungsgrundlage. Liegt ein Stundenlohnvertrag vor, kommt es auf eine transparente und vollständige Dokumentation der Arbeitszeiten an.

In allen Fällen kann eine Softwarelösung in Verbindung mit einer mobilen Lösung helfen: So gibt es Programme, die über eine Aufmaß-App verfügen, die Daten von Lasermessgeräten direkt in die Software übertragen kann. Von dort aus können die Daten für die Abrechnung direkt weiterverwertet werden. Weitere App-Funktionen können die mobile Zeiterfassung sein – auch hier lassen sich die Daten direkt für die Abrechnung weiterverarbeiten.  

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