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A

Abschlagsrechnung Schlussrechnung

Eine Abschlagsrechnung wird in der Regel ausgestellt, bevor die endgültige Leistung oder Lieferung abgeschlossen ist. Sie dient dazu, einen Teil des vereinbarten Preises im Voraus zu verlangen, bevor das gesamte Projekt abgeschlossen ist. Dies ist besonders in langfristigen Handwerksprojekten üblich, bei denen es notwendig ist, die Finanzierung zu sichern oder die Kosten während des Prozesses zu decken. Je nach Umfang des Projektes wird nicht nur eine Abschlagsrechnung, sondern mehrere ausgestellt. Zudem kann die Ausstellung der Rechnung pauschal oder nach erbrachter Leistung erfolgen.

Die Schlussrechnung hingegen wird erstellt, nachdem der Handwerksbetrieb alle vereinbarten Leistungen erbracht hat und die endgültige Lieferung erfolgt ist. Sie markiert den Abschluss des Projekts oder der Dienstleistung. In der Regel wird die Schlussrechnung versandt, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind und eventuell noch offene Punkte geklärt wurden. Sie dient dazu, den verbleibenden Betrag nach Abzug von etwaigen Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.

Eine Abschlagsrechnung enthält folgende Informationen:

  • Angaben zum Leistungserbringer und -empfänger: Name, Adresse und Kontaktdaten beider Parteien.
  • Rechnungsnummer und -datum: Zur Identifikation und Verfolgung der Rechnung.
  • Leistungsbeschreibung: Eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Dienstleistung oder gelieferten Waren.
  • Menge und Einheit: Die Menge der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen sowie die entsprechende Maßeinheit (z.B. Stück, Stunden, Kilogramm).
  • Preis pro Einheit: Der vereinbarte Preis für jede Einheit.
  • Gesamtbetrag: Der Betrag, der sich aus der Multiplikation von Menge und Preis pro Einheit ergibt.
  • Zahlungsbedingungen: Hier wird festgelegt, bis wann der Abschlag gezahlt werden muss.

Die Schlussrechnung wird nach Abschluss aller Leistungen oder Lieferungen ausgestellt. Sie berücksichtigt den bereits erhaltenen Abschlag inklusive der bereits gezahlten Steuern und stellt den Restbetrag in Rechnung.

Eine Schlussrechnung enthält Informationen wie eine Abschlagsrechnung, mit einigen zusätzlichen Punkten:

  • Berücksichtigung des Abschlags: Der bereits erhaltene Abschlag wird vom Gesamtbetrag abgezogen.
  • Restbetrag: Der noch ausstehende Betrag, der vom Kunden beglichen werden muss.
  • Zahlungsfrist: Das Datum, bis zu dem die Schlussrechnung bezahlt werden muss.

Setzt ein Handwerksbetrieb eine Softwarelösung zur Rechnungsstellung ein, wird die Erstellung von Abschlags- und Schlussrechnungen erheblich vereinfacht. In der Software kann hinterlegt werden, ob eine Abschlagsrechnung pauschal erfolgt oder nach Leistung fällig wird. Kommt es zur Erstellung der Schlussrechnung, berücksichtigt die Software bisher geleistete Abschlagszahlungen und weist auch bisher gezahlte Steuern separat aus.

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