A
Alternativposition
Eine Alternativposition, auch Wahlposition genannt, wird in einem Leistungsverzeichnis immer zusammen mit einer Grundposition ausgeschrieben. Sie stellt eine alternative Ausführung der Grundposition dar und wird allgemein zu den Bedarfspositionen gezählt. Ein Beispiel sind Mauerarbeiten: Die Grundposition könnte „Beton“ als Material enthalten, die Alternativposition „Ziegel“.
Bei öffentlichen Bauaufträgen sind Alternativpositionen laut Vergaberecht nur dann erlaubt, wenn zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht absehbar ist, welche der technischen Umsetzungen des Auftrags am wirtschaftlichsten ist.