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Baunebengewerbe
Das Baunebengewerbe, auch Ausbau-Gewerbe genannt, bildet zusammen mit dem Bauhauptgewerbe die Bauwirtschaft.
Welche Gewerke zählen zum Baunebengewerbe?
Alle Gewerke, die im Ausbau tätig sind, also beispielsweise Schreiner, Tischler, Fliesenleger, Maler oder Haustechniker zählen zum Baunebengewerbe.
Gewerke im Bauhauptgewerbe:
Betriebe die Hoch- oder Tiefbauprojekte, Rohbauarbeiten und Straßenarbeiten durchführen, beispielsweise Dachdecker, Schreiner oder Zimmerer.
Unterschiede zwischen Baunebengewerbe und Bauhauptgewerbe:
Aufgaben und Phasen:
- Das Baunebengewerbe ergänzt das Bauhauptgewerbe. Das Bauhauptgewerbe legt die Grundlage für ein Bauprojekt, indem es grundlegende Arbeiten, wie das Betonieren des Fundaments oder die Errichtung der Dachkonstruktion durchführt.
- Das Baunebengewerbe tritt in späteren Phasen des Projektes dazu und übernimmt detailliertere und spezialisierte Aufgaben. Wenn beispielsweise der Rohbau eines Hauses bereits steht, können die Wände gestrichen oder Fliesen verlegt werden.
Art der Arbeit:
- Das Hauptgewerbe arbeitet meist großflächig und strukturell z.B. eine Dachkonstruktion durch Dachdecker.
- Arbeiten aus dem Nebengewerbe sind oft kleinteiliger oder filigraner wie beispielsweise das Fliesenlegen im Badezimmer.
Kosten und Budgetierung:
- Die Leistungen des Hauptgewerbes machen häufig einen Großteil des Gesamtpreises für das Bauprojekt aus, da sie die Grundlage für weitere Arbeiten des Baunebengewerbes sind.
- Auch die Leistungen für das Baunebengewerbe können kostspielig sein, variieren jedoch stärker und hängen von den gewählten Materialien und Ausstattungen ab.
Zwar sind die handwerklichen Tätigkeiten im Haupt- und Nebengewerbe unterschiedlich, doch die Büroarbeit verbindet sie. In beiden Gewerben müssen Betriebe Rechnungen schreiben, die Arbeitszeiten erfassen und ihre Projekte organisieren. Mit einer moderne Softwarelösung für Handwerker können Rechnungen problemlos rechtskonform erstellt werden, Zeiten direkt digital erfasst werden und Projekte effizient geplant und überwacht werden, egal ob der Betrieb im Haupt- oder Nebengewerbe tätig ist.