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Baurecht VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Das Baurecht nach der VOB ist ein spezialisierter Bereich des Baurechts, der sich auf die Vorschriften und Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bezieht. Die VOB ist ein in Deutschland anerkanntes Regelwerk, das hauptsächlich für öffentliche, aber auch für private Bauvorhaben Anwendung findet. Es dient dazu, die Rechte und Pflichten der Vertragspartner klar zu definieren und faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Die VOB besteht aus drei Teilen:
- VOB/A: Dieser Teil regelt die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen und beinhaltet Grundsätze zur Durchführung von Ausschreibungen und zur Vergabe von Bauaufträgen.
- VOB/B: Dieser Teil enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und definiert die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien während der Bauausführung. Hier werden beispielsweise Themen wie Vergütung, Fristen, Mängelansprüche und Kündigung geregelt.
- VOB/C: Dieser Teil enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und legt technische Standards und Normen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Ein Beispiel hierfür sind Vorgaben zu Verschnitt oder Aufmaß. Es gibt Softwarelösungen, die Verschnitt oder Übermessungen nach VOB automatisch berücksichtigen, sodass manuelle Berechnungen nicht erforderlich sind.
Weitere Informationen zum Baurecht nach VOB finden Sie hier.