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B
Ein Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber (Bauherrn) und einem Auftragnehmer (Bauunternehmer oder Handwerker), die die Erbringung von Bauleistungen zum Gegenstand hat.
Bis zum Jahr 2018 wurde der Bauvertrag im BGB nicht ausdrücklich geregelt, stattdessen kamen Werkvertragsrecht und Dienstvertragsrecht zur Anwendung. Mit der Reform des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 wurde der Bauvertrag jedoch als eigenständiger Vertragstyp im BGB in den §§ 650a bis 650v BGB eingeführt und damit eine spezifische gesetzliche Regelung für Bauleistungen geschaffen.
Einige der wichtigsten Regelungen in einem Bauvertrag nach dem BGB beinhalten:
Setzt ein Handwerksbetrieb eine Software zur Auftragsverwaltung ein, kann der Bauvertrag in der Software hinterlegt werden. Der Bauvertrag dient als Grundlage für die Erstellung eines Angebots – der darin hinterlegte Leistungsumfang wird im Angebot aufgeführt. Basierend darauf können dann weitere Dokumente wie die Auftragsbestätigung, Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt oder Leistung sowie die Schlussrechnung abgeleitet werden.
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