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B

Bauvertrag BGB

Ein Bauvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Deutschland ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber (Bauherrn) und einem Auftragnehmer (Bauunternehmer oder Handwerker), die die Erbringung von Bauleistungen zum Gegenstand hat.

Bis zum Jahr 2018 wurde der Bauvertrag im BGB nicht ausdrücklich geregelt, stattdessen kamen Werkvertragsrecht und Dienstvertragsrecht zur Anwendung. Mit der Reform des Bauvertragsrechts im Jahr 2018 wurde der Bauvertrag jedoch als eigenständiger Vertragstyp im BGB in den §§ 650a bis 650v BGB eingeführt und damit eine spezifische gesetzliche Regelung für Bauleistungen geschaffen.

Einige der wichtigsten Regelungen in einem Bauvertrag nach dem BGB beinhalten:

  • Leistungsumfang: Im Vertrag wird genau festgelegt, welche Leistungen der Auftragnehmer erbringen soll. Dies kann die Erstellung eines Neubaus, die Durchführung von Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten oder ähnliches sein.
  • Vergütung: Die Höhe der Vergütung für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen wird im Vertrag festgelegt. In der Regel wird ein Festpreis vereinbart, es kann jedoch auch eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand (nach Aufmaß) erfolgen.
  • Vertragsstrafen: Oft werden im Bauvertrag auch Regelungen zu Vertragsstrafen aufgenommen, etwa für den Fall, dass der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen nicht termingerecht erbringt.
  • Abnahme: Die Abnahme der Bauleistung durch den Auftraggeber ist ein zentraler Punkt im Bauvertrag. Sie markiert den Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber und ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung.
  • Gewährleistung: Der Bauvertrag regelt auch die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bei Mängeln der Bauleistung. Hier hat der Gesetzgeber mit der Reform 2018 eine Reihe von Neuregelungen eingeführt.

Setzt ein Handwerksbetrieb eine Software zur Auftragsverwaltung ein, kann der Bauvertrag in der Software hinterlegt werden. Der Bauvertrag dient als Grundlage für die Erstellung eines Angebots – der darin hinterlegte Leistungsumfang wird im Angebot aufgeführt. Basierend darauf können dann weitere Dokumente wie die Auftragsbestätigung, Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt oder Leistung sowie die Schlussrechnung abgeleitet werden.

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