B
Bedarfsposition
Eine Bedarfsposition bezieht sich auf eine Position im Leistungsverzeichnis eines Bauprojekts, deren Umfang und Menge zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder Angebotsabgabe noch nicht genau festgelegt werden können. Diese Positionen werden eingefügt, um unvorhersehbare Arbeiten oder zusätzliche Leistungen abzudecken, die während der Projektausführung notwendig werden könnten. Im Unterschied zu Grundpositionen oder Normalpositionen werden Bedarfspositionen nur auf ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers ausgeführt. Das Vergaberecht gestattet bei öffentlichen Aufträgen keine Bedarfspositionen in Angeboten.