B
Berufsgenossenschaft Handwerk
Was ist die Berufsgenossenschaft Handwerk?
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe und Beschäftigte im Handwerk in Deutschland. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Systems der gesetzlichen Unfallversicherung und bietet Schutz und Unterstützung im Falle von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Welche Aufgaben und Funktionen hat Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft?
- Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen: Übernahme der Kosten für die medizinische Behandlung, Rehabilitation und Wiedereingliederung.
- Berufserkrankungen: Leistungen zur medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen sowie Zahlung einer Rente, wenn trotz der vorgenannten Leistungen eine Erwerbsminderung von mindestens 20% bleibt.
- Prävention & Sicherheitskonzepte: Angebot an Beratungen und Schulungen zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit wie z.B. Betriebsbesichtigungen, Arbeitsschutzausbildungen und die Veröffentlichung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzregeln. Entwicklung und Förderung von Sicherheitskonzepten, um die Arbeitsbedingungen in Handwerksbetrieben zu verbessern, sodass die Anzahl an Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten reduziert wird.
- Rehabilitation und Wiedereingliederung: Unterstützung bei der medizinischen Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall sowie Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung und Umschulung.
- Finanzielle Entschädigungen: Zahlung von Verletztengeld, Rentenzahlungen oder die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen.
Wie erfolgt eine Mitgliedschaft?
Alle Handwerksbetriebe sind dazu verpflichtet, Mitglied in der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zu werden. Dies ist in §192 SGB VII geregelt.
Zur Anmeldung bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft muss der Betrieb schriftlich gemeldet werden. Die Meldung sollte sofort, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Geschäftsaufnahme erfolgen. Falls der Betrieb bereits bei einer anderen Berufsgenossenschaft Mitglied ist, muss der Wechsel ebenfalls gemeldet werden. Für die Anmeldung werden Informationen benötigt:
- Unternehmensart (Branche und Gewerk)
- Anzahl der Mitarbeiter, dazu zählen auch geringfügig Beschäftigte und Aushilfen
- Beginn der Unternehmung
- Adresse des Unternehmenssitzes, alternativ Name und Wohnsitz des Unternehmers, falls es noch keinen Unternehmenssitz gibt
Wie hoch sind die betrieblichen Beiträge?
Die Beiträge, die die Betriebe zahlen hängen von der Größe des Betriebs, der Anzahl der Mitarbeiter und der Gefahrklasse, in die ein Betrieb eingestuft wird, sowie dem Beitragsfuß ab. Der Beitragsfuß wird jedes Jahr neu festgelegt und basiert auf den Aufwendungen des abgelaufenen Kalenderjahrs.
Kontakt und Service:
- Kontaktstellen: Die Berufsgenossenschaft Handwerk hat regionale Beratungsstellen und Servicezentren, bei denen Unternehmen und Arbeitnehmer Unterstützung erhalten können.
- Online-Services: Viele Dienstleistungen können auch online über die Website der Berufsgenossenschaft abgewickelt werden, einschließlich der Meldung von Unfällen und der Beantragung von Leistungen.
Die Berufsgenossenschaft Handwerk spielt eine zentrale Rolle im Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten im Handwerk. Sie bietet umfassende Leistungen und Unterstützung, von der Prävention bis hin zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation.