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B

Buchhaltung für Handwerker

Die Buchführung für Handwerker bezieht sich auf die systematische Erfassung, Organisation und Dokumentation finanzieller Transaktionen, die im Rahmen des Handwerksbetriebs stattfinden. Ziel der Buchführung ist es, einen genauen Überblick über die finanzielle Situation des Unternehmens zu erhalten, um fundierte Geschäftsentscheidungen treffen zu können. Viele Handwerksbetriebe nutzen spezielle Buchführungssoftware, um den Prozess zu erleichtern und die Genauigkeit der Aufzeichnungen sicherzustellen. Folgendes umfasst Buchführung für Handwerker:

Erfassung von Einnahmen und Ausgaben: Alle Geldtransaktionen des Handwerksbetriebs müssen sorgfältig erfasst werden. Dazu gehören Einnahmen aus erbrachten Dienstleistungen oder verkauften Produkten, aber auch Ausgaben für Materialien, Löhne, Miete und andere betriebliche Kosten.

Kontenführung: Die Buchführung erfolgt über verschiedene Konten, die die verschiedenen Arten von Einnahmen und Ausgaben kategorisieren. Beispiele sind das Umsatzkonto, das Materialkonto, das Lohnkonto usw.

Belegwesen: Alle finanziellen Transaktionen sollten durch entsprechende Belege wie Rechnungen, Quittungen, Lieferscheine und Kontoauszüge unterstützt werden. Diese Belege dienen als Nachweis und ermöglichen eine spätere Überprüfung der Buchführung.

Umsatzsteuer und Steuern: Handwerksbetriebe müssen oft Umsatzsteuer abführen. Die Buchführung sollte sicherstellen, dass die Umsatzsteuer ordnungsgemäß erfasst und abgeführt wird. Auch andere Steueraspekte wie Einkommenssteuer müssen berücksichtigt werden.

Kalkulation von Kosten und Preisen: Die Buchführung hilft bei der Berechnung von Herstellungskosten, Deckungsbeiträgen und Festlegung von Verkaufspreisen für Produkte und Dienstleistungen. Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung von Handwerkersoftware: Diese kann Kalkulationsbausteine enthalten, die zur Angebotserstellung herangezogen werden können. Während der Kalkulation bietet die Software eine permanente Kontrolle der Marge, sodass sichergestellt ist, dass ein Auftrag nicht nur kostendeckend, sondern auch profitabel ist. Mittels Schnittstelle wird die Buchhaltungssoftware an die Handwerkersoftware angebunden, sodass Daten reibungslos ausgetauscht werden können.

Lohn- und Gehaltsabrechnung: Die Buchführung umfasst auch die Lohnabrechnung, bei der Löhne und Gehälter für Mitarbeiter berechnet, überwiesen und dokumentiert werden. Auch hier kann eine Bürosoftware für Handwerksbetriebe angebunden werden: Die Bürosoftware bietet die Möglichkeit, die Stundensätze pro Mitarbeiter zu hinterlegen – individuell nach Arbeitszeitmodell, Qualifikation oder Zusatz-Kenntnissen. Mittels Schnittstelle können diese Daten an die Buchhaltungssoftware übermittelt werden.

Abschreibungen und Wertberichtigungen: Bei der Buchführung müssen auch Abschreibungen von Anlagegütern berücksichtigt werden, um deren Wertminderung über die Zeit zu erfassen.

Jahresabschluss: Am Ende eines Geschäftsjahres müssen Handwerksbetriebe einen Jahresabschluss erstellen, der eine Zusammenfassung aller finanziellen Transaktionen des Jahres enthält. Dieser Abschluss besteht in der Regel aus einer Gewinn- und Verlustrechnung sowie einer Bilanz.

Rechtsvorschriften: Die Buchführung muss den geltenden rechtlichen Vorschriften und Buchführungsstandards entsprechen.

Eine ordnungsgemäß geführte Buchführung bietet Handwerkern einen klaren Überblick über die finanzielle Situation ihres Betriebs, ermöglicht die rechtzeitige Erkennung von Problemen und unterstützt die langfristige Planung und Entscheidungsfindung.

Setzt ein Handwerksbetrieb eine Softwarelösung für die Buchführung ein, kommen zudem die GOBD ("Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff") zum Tragen:

Die GOBD sind in Deutschland festgelegte Richtlinien, die die elektronische Buchführung und die Aufbewahrung von digitalen Geschäftsunterlagen regeln. Sie gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche, einschließlich Handwerksbetriebe.

Für Handwerker, die ihre Buchführung elektronisch führen oder digitale Aufzeichnungen verwenden, sind die GOBD von besonderer Bedeutung. Sie stellen sicher, dass die Buchführung in elektronischer Form den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die digitalen Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Die GOBD legen unter anderem fest, dass elektronische Buchführungssysteme eine lückenlose, nachvollziehbare und jederzeit nachprüfbare Buchführung ermöglichen müssen. Auch die Aufbewahrung digitaler Unterlagen muss bestimmten Anforderungen genügen – so müssen einmal erstellte Rechnungen unveränderbar sein. Eine Softwarelösung kann dabei helfen, diesen Anforderungen gerecht zu werden, indem Belege und Dokumente nicht versehentlich vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder Rechnungen nachträglich geändert werden können.

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