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Buchhaltung Handwerk
Die Buchhaltung bezeichnet den Bereich in einem Unternehmen, in dem die Buchführung abgewickelt wird. Ziel der Buchhaltung ist es, Aufwendungen für Löhne und Material, Umsatzerlöse und Einnahmen, Kredite und Abschreibungen zu dokumentieren und zu analysieren. Die Buchführung wiederum meint die systematische und lückenlose Erfassung aller betrieblicher Geschäftsvorfälle basierend auf Belegen. Die Buchhaltung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorschriften, sondern hilft Handwerkern auch, die finanzielle Gesundheit ihres Unternehmens zu überwachen und informierte Geschäftsentscheidungen zu treffen.
Wichtige Aspekte der Buchhaltung für Handwerker umfassen:
- Einnahmen und Ausgaben: Die Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Unternehmens anfallen. Dies umfasst Materialkosten, Löhne, Mieten, Versicherungsbeiträge, Fahrzeugkosten und andere betriebliche Ausgaben.
- Rechnungswesen: Die Erstellung und Verwaltung von Ausgangsrechnungen für erbrachte Dienstleistungen sowie die Kontrolle und Verbuchung eingehender Rechnungen.
- Steuerliche Aspekte: Die korrekte Erfassung der Umsatzsteuer auf Ausgangs- und Eingangsrechnungen, die Vorbereitung der Vorsteuerabzugsberechnung und die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung. Darüber hinaus spielt die ordnungsgemäße Erfassung der Einnahmen für die Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung eine wichtige Rolle.
- Lohnbuchhaltung: Wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, umfasst die Buchhaltung auch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen inklusive der Meldungen zur Sozialversicherung und Lohnsteuer.
- Anlagenbuchhaltung: Die systematische Erfassung der Werte von Anlagegütern wie Fahrzeugen, Maschinen oder Immobilien, und die korrekte Berechnung von Abschreibungen.
- Jahresabschluss: Je nach Unternehmensform kann die Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) gesetzlich vorgeschrieben sein.
Setzt ein Handwerksbetrieb eine Softwarelösung für die Buchführung ein, kommen zudem die GOBD ("Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff") zum Tragen:
Die GOBD sind in Deutschland festgelegte Richtlinien, die die elektronische Buchführung und die Aufbewahrung von digitalen Geschäftsunterlagen regeln. Sie gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche, einschließlich Handwerksbetriebe.
Für Handwerker, die ihre Buchführung elektronisch führen oder digitale Aufzeichnungen verwenden, sind die GOBD von besonderer Bedeutung. Sie stellen sicher, dass die Buchführung in elektronischer Form den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die digitalen Unterlagen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
Die GOBD legen unter anderem fest, dass elektronische Buchführungssysteme eine lückenlose, nachvollziehbare und jederzeit nachprüfbare Buchführung ermöglichen müssen. Auch die Aufbewahrung digitaler Unterlagen muss bestimmten Anforderungen genügen – so müssen einmal erstellte Rechnungen unveränderbar sein. Eine Softwarelösung kann dabei helfen, diesen Anforderungen gerecht zu werden, indem Belege und Dokumente nicht versehentlich vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht oder Rechnungen nachträglich geändert werden können.
Viele Handwerker nutzen Buchhaltungssoftware oder externe Dienstleister, wie Steuerberater, um ihre Buchhaltung zu erleichtern und sicherzustellen, dass alle Vorschriften korrekt eingehalten werden. Zudem ist in vielen Handwerksbetrieben eine Software zur Auftragsverwaltung im Einsatz. Eine Schnittstelle stellt die optimale Vernetzung beider Programme sicher. So können Rechnungen, Gutschriften, Eingangsrechnungen, Zahlungseingänge, Daten aus dem Kassenbuch und Stammdaten von Kunden und Lieferanten problemlos von der Auftragsverwaltung-Software in die BuHa-Software übertragen werden. Aus der Buchhaltungssoftware können wiederum die offenen Posten an die Auftragsverwaltungssoftware übertragen und so das Kreditlimit eines jeden Kunden ermittelt werden.