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EFB 223
Was ist EFB 223?
Das EFB 223 ist ein Formblatt zur detaillierten Aufschlüsselung der Einheitspreise in Bauverträgen. Es dient dazu, die Kalkulationsgrundlagen von Angeboten klar und nachvollziehbar darzustellen. Dadurch können Auftraggeber die Angemessenheit der Angebotssummen sowie die Kalkulation von Nachträgen besser überprüfen. Zudem unterstützt es die Handwerksbetriebe bei der Begründung eventueller Nachträge, weil es hilft, die ursprüngliche Kalkulation transparent darzulegen. Kommt es zu Abweichungen im Projekt, kann der Handwerksbetrieb belegen, dass der nun erforderliche Mehraufwand kein Bestandteil seiner ursprünglichen Kalkulation war.
Wann ist die Vorlage erforderlich?
Das EFB 223 wird gezielt von der Vergabestelle angefordert. Zum Schutz der Daten und Wahrung der Vertraulichkeit wird es normalerweise nur von den Bietern verlangt, deren Angebote in die engere Auswahl kommen. Es muss nicht bei jeder Angebotsabgabe eingereicht werden, sondern nur, wenn es ausdrücklich angefordert wird.
Angaben auf dem Formblatt 223:
- Ordnungszahlen und Kurzbezeichnungen: Die Nummern und kurzen Beschreibungen der einzelnen Teilleistungen oder Positionen im Leistungsverzeichnis
- Mengen und Mengeneinheiten: Die Mengeneinheiten und dazugehörigen Einheiten der einzelnen Teilleistungen
- Zeitansätzen: Der Arbeitszeitaufwand, der für die jeweiligen Teilleistungen erforderlich ist
- Teilkosten: Die Kosten der Teilleistungen, unterteilt in Löhne, Stoffe, Geräte und sonstige Kosten
- Zuschläge: Baustellengemeinkosten (BGK), die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) und die Zuschläge für Wagnis und Gewinn pro Mengeneinheit der Teilleistungen
Umfang des Formblattes 223:
Der Umfang des EFB 223 richtet sich nach einer speziellen Staffelung, die vom jeweiligen Auftragsvolumen abhängt.
- Bei einer voraussichtlichen Angebotssumme von mehr als 50.000€: müssen nur die wichtigsten, preisbestimmenden Teilleistungen (Positionen) angegeben werden, für diese ausgewählten Positionen wird eine detaillierte Aufschlüsselung der Einheitspreise gefordert
- Bei einer voraussichtlichen Angebotssumme von mehr als 100.00€: es muss die Aufschlüsselung aller Teilleistungen (Positionen) in Einheitspreisen erfolgen
Diese Aufgliederung ermöglicht es, die Angebotspreise auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Weitere Vorteile sind, dass durch die Aufgliederung Mischkalkulationen erkannt werden können und dass bei späteren Nachtragsforderungen die detaillierte Aufschlüsselung Streitigkeiten vermeiden kann. Auch wenn Änderungen der Einheitspreise aufgrund von Projektabweichungen oder zusätzliche Leistungen erfolgen, kann dies auf Grundlage, der im EFB 223 dargelegten Kalkulationen gerechtfertigt werden.
Die manuelle Erstellung der Aufgliederung der Einheitspreise ist zeitaufwendig und kaum vertretbar. Dieser Aufwand ist in der Regel nur für die wichtigsten Positionen eines Leistungsverzeichnisses (LV) gerechtfertigt. Wenn jedoch eine detaillierte Aufschlüsselung aller Einheitspreise gefordert wird, ist der Einsatz einer professionellen Softwarelösung sinnvoll. Softwarelösungen können das Ausfüllen der Formblätter erleichtern und Summen bei Änderungen von Mengen automatisch anpassen. Dies kann den Prozess erheblich beschleunigen und den Aufwand deutlich senken.