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Eventualposition
Eine Eventualposition im Leistungsverzeichnis ist eine Position, die nicht zwingend zur Ausführung kommt, sondern nur im Bedarfsfall oder bei bestimmten Bedingungen realisiert wird. Sie wird also für eventuelle, möglicherweise eintretende Arbeiten oder Leistungen aufgenommen, deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht sicher feststeht. Entsteht die Notwendigkeit, können diese Positionen dann ohne größere administrative Hürden beauftragt und durchgeführt werden, da sie bereits im Vertrag vorgesehen sind.
Allgemein zählen Eventualpositionen zu den Bedarfspositionen und dürfen bei öffentlichen Aufträgen daher nicht verwendet werden. Handelt es sich bei einer Eventualposition um Stundenlohnarbeiten, dürfen diese nur im unbedingt notwendigen Umfang aufgenommen werden.