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GAEB Positionsarten
Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) ist eine Organisation in Deutschland, die in der Bauindustrie, den Standard für den elektronischen Datenaustausch festlegt. Der GAEB-Standard dient dazu, die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Beteiligten eines Bauprojekts zu erleichtern und zu standardisieren.
Grundlegende Funktion der Positionsarten:
Im GAEB-System gibt es verschiedene Positionsarten, die dazu dienen, Leistungen und Bauarbeiten klar und strukturiert für den Aufbau eines Leistungsverzeichnis (LV) zu kennzeichnen. Das Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen. Durch die Positionsarten kann ein detailliertes und variables Angebot erstellt werden.
Die Positionsarten:
- Normalposition (N): Dies ist die Standardposition, die reguläre Bauarbeiten oder Dienstleistungen beschreibt. Sie wird auch “Ausführungsposition” genannt und beschreibt Arbeiten, die in jedem Fall umgesetzt werden. Wenn kein Verweis auf eine andere Positionsart vorhanden ist, handelt es sich stets um eine Normalposition.
- Grundposition (G): Eine Grundposition beschreibt eine Teilleistung mit möglichen Alternativpositionen, die verschiedene Ausführungsvarianten bieten. Grundpositionen werden wahrscheinlich umgesetzt.
- Wahlpositionen (W): Wahlpositionen werden auch als “Alternativposition” bezeichnet und vom Auftraggeber als Ersatz für eine andere Position ausgeschrieben. Sie soll sicherstellen, dass ein Einheitspreis festgelegt wird, falls sie anstelle der Grundposition ausgeführt wird. Für Wahlpositionen wird immer nur ein Einheitspreis angegeben und ihr Gesamtbetrag fließt nicht in die Angebotssumme ein.
- Die Zulageposition: Die Zulageposition stellt eine spezielle Form der Normalposition im LV dar. Sie steht für Erschwernisse oder zusätzliche Ausführungsbedingungen, die zu einer bestehenden Normalposition hinzukommen. Weder die VOB noch andere Regelungen erwähnen diese Positionen ausdrücklich.
- Bedarfsposition: Eine Bedarfsposition ist eine Teilleistung, bei der noch unklar ist, ob und in welchem Umfang sie ausgeführt wird. Sie wird nur auf besondere Anweisung des Auftraggebers zu einer Ausführungsposition.
- Bedarfspositionen ohne GP (E): Positionen ohne festen Gesamtpreis, die nur bei Bedarf ausgeschrieben werden.
- Bedarfspositionen mit GP (B): Bedarfspositionen mit festem Gesamtpreis.
- Eventualposition: Stellen häufig Stundenlohnarbeiten dar, die bei einer angegebenen Anzahl von mehr als einer Stunde auch mit einem Gesamtbetrag angegeben werden können.
- Umlageposition: Sie bezieht sich meist auf die Kosten der Baustelleneinrichtung (BE). Für die BE und deren Bestandteile gibt es keine Normalpositionen im Leistungsverzeichnis. Diese Kosten werden als Gemeinkosten, insbesondere Baustellengemeinkosten (BGK) kalkuliert und dann auf die Normalposition umgelegt.
- Zuschlagsposition: Die Zuschlagsposition ist eine spezielle Art im Leistungsverzeichnis, die es ermöglicht, einen prozentualen Aufschlag auf einzelne Positionen, ganze Bereiche im Leistungsverzeichnis oder auf Teilmengen von Positionen zu erheben.
- Nachtragsposition: Die Nachtragsposition kennzeichnet, wenn die geplante Ausführung eines Bauauftrags von den tatsächlichen Leistungen abweicht. Dann wwird dies meist durch einen Nachtrag begründet.
- Hinweistexte (H): Allgemeine Hinweise oder Vorbemerkungen im LV.