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Garantie auf Handwerkerleistung
Zunächst einmal muss zwischen „Garantie“ und „Gewährleistung“ unterschieden werden. Mit einer Garantie werden Kunden freiwillig Funktion und Eigenschaften zugesichert, die ein Hersteller frei gestalten kann. Gesetzlich verankert ist hingegen die Gewährleistung, auch bekannt als Mängelhaftung. Diese soll den Verbraucher schützen. Sie verpflichtet einen Handwerksbetrieb zur Beseitigung möglicher Mängel. Mängel sind erhebliche Fehler, nicht aber Verschleißerscheinungen oder Schäden durch Dritte.
Für die Gewährleistung gelten unterschiedliche Fristen: Im Fall eines Neubaus liegt die Frist bei 5 Jahren – ebenfalls, wenn Sanierungsarbeiten so aufwändig sind, dass sie mit der Errichtung gleichzusetzen sind und erhebliche Kosten verursachen. Ein Beispiel hierfür ist der Austausch der Heizungsanlage samt aller Leitungen. Auf einfachere Arbeiten wie Instandsetzungen, z.B. das Streichen einer Wand, gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren. Weitere Informationen rund um Gewährleistung im Handwerk finden Sie hier.
In jedem Fall ist eine Dokumentation der erbrachten Leistungen sowie der Abnahme der Leistungen durch den Kunden wichtig, sollte es zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Handwerksbetrieb) kommen. Hier kann der Einsatz einer Handwerkersoftware, die ein Bautagebuch bietet, für den Betrieb von großem Nutzen sein: Mithilfe des Bautagebuchs kann der Projektfortschritt detailliert dokumentiert werden – inklusive Bautagesberichten, Fotodokumentation und unterschriebener Abnahmeprotokolle. Diese Daten können gemeinsam mit weiteren Dokumenten eines Auftrags (Angebote, Auftragsbestätigungen, Abnahmeprotokolle, Rechnungen, etc.) in einer digitalen Kundenakte gespeichert werden. Darin kann auch der Schriftverkehr mit dem Kunden hinterlegt werden. So sind auf einen Blick alle Informationen verfügbar und aufwändiges Suchen entfällt.