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Gewährleistungsausschluss Formulierung Handwerk
Ein Gewährleistungsausschluss im Handwerk könnte folgendermaßen formuliert werden:
"Der Auftragnehmer übernimmt für die erbrachten Leistungen keine über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinausgehende Garantie. Jegliche weitergehende Haftung oder Gewährleistung für die Arbeit wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung auf offensichtliche Mängel zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen."
Hinweis: Diese Formulierung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Rechtssicherheit wenden Sie sich bitte an Ihren Fachanwalt.