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G

GoBD-konforme Software

Gemäß den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) müssen alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe und Rechtsform, GoBD-konforme Software für ihre Buchführung und Aufzeichnungen einsetzen.

Software, die GoBD-konform ist, erfüllt also folgende Anforderungen:

  • Dokumentation: Digitale Geschäftsunterlagen müssen so archiviert werden, dass sie jederzeit zugänglich und unverändert reproduziert werden können.
  • Unveränderbarkeit: Einmal erstellte Dokumente dürfen nicht nachträglich modifiziert werden; Korrekturen müssen transparent und nachvollziehbar sein.
  • Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen so dokumentiert sein, dass sie innerhalb angemessener Fristen von Dritten, wie z.B. dem Finanzamt, geprüft werden können.

Jegliche Unternehmen – nicht nur Handwerksbetriebe – sollten daher GoBD-zertifizierte Software einsetzen. Verstöße können zu steuerlichen Nachteilen oder gar Strafen führen. Weitere Informationen für Handwerksbetriebe finden Sie hier.

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