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Grundposition
Die Grundposition ist eine Positionsart, die in Leistungsbeschreibungen zu finden ist. Sie stellt eine Teilleistung mit einer oder mehreren alternativen Ausführungsvarianten dar. Diese Ausführungsvarianten werden als „Alternativpositionen“ bezeichnet.
Manchmal werden Grundpositionen auch als Normalpositionen bezeichnet. Der Unterschied ist aber, dass Normalpositionen in jedem Fall zur Ausführung kommen und keine Alternativpositionen zugeordnet haben. Bei einer Grundposition hingegen wählt der Auftraggeber die endgültige Ausführungsvariante zum Zeitpunkt des Zuschlags aus.