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Handwerk Arbeitszeit
Die Arbeitszeiten im Handwerk sind oft von den spezifischen Anforderungen und Projekten abhängig, was zu einem variierendem Arbeitszeitaufkommen führen kann. Klassischerweise beginnt die Arbeitszeit morgens um 7 Uhr und endet, ausgehend von einer 40 Stunden Woche, verteilt auf fünf Tage, nachmittags um 15 Uhr.
Doch auch wenn der Arbeitsbeginn und die Arbeitszeiten variieren können, gibt es klare gesetzliche Regelungen, die den Rahmen für die Arbeitszeit festlegen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Diese Regelungen und Vorschriften für die Arbeitszeiten im Handwerk sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgehalten.
Wichtige Aspekte:
- Maximale Arbeitszeit: Die maximale Arbeitszeit ist auf 8 Stunden begrenzt, diese Begrenzung dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten, insbesondere auf der Baustelle.
- Ausnahme bis 10 Stunden: In Ausnahmefällen kann bis zu 10 Stunden gearbeitet werden, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Freizeitausgleich erfolgt, der eine durchschnittliche tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden sicherstellt (§3 ArbZG).
- Arbeitszeiterfassung: Arbeitszeiten, die über 8 Stunden hinausgehen, müssen dokumentiert werden (§16 ArbZG).
- Ununterbrochene Ruhezeit: Zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn der nächsten Schicht müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden (§ 5 ArbZG).
- Arbeiten mit krebserregenden Stoffen: Bei Tätigkeiten mit krebserregenden Stoffen, wie Asbest oder PCP, ist die tägliche Arbeitszeit in der Regel auf 8 Stunden beschränkt (§15a Abs.5 Gefahrstoffverordnung).
- Nachtarbeit: Bei Nachtarbeit darf die Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten, 10 Stunden sind jedoch erlaubt, wenn innerhalb eines Monats ein entsprechender Freizeitausgleich erfolgt (§6 ArbZG).
Fahrzeiten als Arbeitszeit: Wann zählt die Fahrtzeit?
- Fahrzeit als Nicht-Arbeitszeit: In der Regel wird die Zeit, die man als Beifahrer verbringt oder wenn man sich während der Fahrt erholen kann, nicht als Arbeitszeit gewertet.
- Ausnahmen für den Fahrer und Arbeiten während der Fahrt: Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit, wenn man selbst das Fahrzeug fährt oder während der Fahrt berufliche Aufgaben erledigt, wie z. B. Baustellendokumente durchgehen.
Pausenregelungen: Wann und wie lange muss pausiert werden?
- Pausenpflicht ab 6 Stunden: Pausen sind gesetzlich ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden vorgeschrieben, können aber auch schon vorher sinnvoll sein, abhängig von der Gesamtdauer der Arbeitszeit.
- Pausen bei 6-9 Stunden Arbeit: Ab einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden ist eine Pause von 30 Minuten erforderlich.
- Pausen ab 9 Stunden Arbeit: Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit muss die Pause auf 45 Minuten verlängert werden.
Sonn- und Feiertagsarbeit:
- Sonntagsarbeit: Grundsätzlich soll an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet werden. Falls es unvermeidlich ist, muss geprüft werden, ob eine Genehmigung vom Amt für Arbeitsschutz erforderlich ist. Grundsätzlich müssen aber 15 Sonntage arbeitsfrei sein (§ 11 ArbZG). Wer sonntags arbeitet, hat Anspruch auf einen freien Werktag innerhalb von zwei Wochen. Wer an einem Feiertag arbeitet, der auf einen Werktag fällt, muss innerhalb von 8 Wochen einen freien Werktag erhalten.
- Genehmigungsfreie Arbeiten: Ohne Genehmigung dürfen z. B. Kranaufsteller auf Hauptverkehrsstraßen oder Bauarbeiten an Verkehrsknotenpunkten durchgeführt werden.
- Notfälle: In unvorhersehbaren Notfällen, wie bei Unwetterwarnungen, dürfen Arbeiten auch ohne Genehmigung fortgesetzt werden (§ 14 ArbZG).
- Genehmigungspflichtige Sonntagsarbeit: Bis zu 5 Sonntage im Jahr dürfen mit Genehmigung gearbeitet werden, wenn unverhältnismäßiger Schaden droht oder die Arbeit nicht anders organisiert werden kann (§ 13 Abs. 3 Nr. 2b ArbZG).
Arbeitszeitmodelle:
- Vollzeit: Umfasst typischerweise 35-40 Stunden pro Woche, verteilt auf eine 5-Tage-Woche; Überstunden sind häufig aufgrund unregelmäßiger Arbeitszeiten.
- Teilzeit: Beschäftigte arbeiten etwa 20 Stunden pro Woche (50% einer Vollzeitstelle), oder vollzeitnahe Teilzeit mit 30-35 Stunden pro Woche.
- 4-Tage-Woche: Aufgrund des Fachkräftemangels bieten immer mehr Betriebe flexible Arbeitszeiten wie eine 4-Tage-Woche an.
- Schichtarbeit: Zwei-Schicht-Systeme (Früh- und Spätschicht) berücksichtigen unterschiedliche Produktivitätszeiten der Mitarbeiter.
- Arbeit auf Abruf: Besonders sinnvoll bei unregelmäßigem Arbeitsaufkommen, wie für Teilzeitkräfte oder Minijobber, mit klaren Vereinbarungen über Vergütung und Vorlaufzeit.
- Arbeitszeitkonten: Ermöglichen das Ansammeln von Überstunden in arbeitsreichen Zeiten (z. B. Sommer) und das Ausgleichen in ruhigeren Phasen (z. B. Winter), um ein stabiles Einkommen zu sichern.
- Blockarbeitszeiten: Es werden feste Stundenanzahlen für verschiedene Zeitblöcke im Jahr vereinbart.
Mit einer professionellen Software für Handwerker können Betriebe die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter digital erfassen und damit sicherstellen, rechtskonform zu arbeiten. Setzt das Unternehmen eine Komplettlösung für die Büroarbeit ein, können erfasste Arbeitszeiten nahtlos weiterverarbeitet werden, z.B. für Nachkalkulationen oder Abrechnungen. Ein weiteres Beispiel sind individuelle Arbeitszeitmodelle der Mitarbeiter: Diese können in der Software hinterlegt und als Grundlage für die Projektplanung und die Zuweisung von Aufgaben genutzt werden.