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Handwerkerregelung LKW
Berufskraftfahrer müssen regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um ihre Fahrerlaubnis für die Klassen C (LKW), D (Busse), L und T (Zugmaschinen) zu verlängern. Diese Fortbildungen bestehen aus unterschiedlichen Modulen, z.B. „Fahrsicherheit“ oder „Ladungssicherung“. Die Zahl „95“ im Führerschein besagt, dass die Fortbildung bestanden wurde. Sie ist mit einem Ablaufdatum versehen und muss alle 5 Jahre erneuert werden.
Auch viele Handwerksbetriebe haben Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen im Einsatz – und diese gelten als LKW. Speziell bei Handwerksbetrieben greift hier allerdings die LKW Handwerkerregelung.
Sie besagt, dass die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen nicht erforderlich ist. Dazu müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Fahrten müssen dem Transport von Werkzeugen, Materialien oder ähnlichen Gütern dienen.
- Das Fahrzeug darf nicht mehr als 7,5t wiegen.
- Die Fahrten sind nicht Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit. Dies ist dann der Fall, wenn weniger Zeit für die Fahren aufgewendet wird als für andere Aufgaben.
- Die Fahrten dürfen maximal im Umkreis von 100 km um den Ausgangspunkt stattfinden.
Fahrerkarte – Handwerkerregelung
Die "Fahrerkarte" bezieht sich auf eine digitale Tachografenkarte, die von Lkw-Fahrern verwendet wird, um ihre Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen. Der Tachograf ist ein Gerät, das in Fahrzeugen installiert ist und die Aktivitäten des Fahrers, wie Lenkzeiten, Ruhepausen und Arbeitszeiten, automatisch aufzeichnet.
Die "Fahrerkarte" ist eine spezielle Karte, die dem Fahrer zugeordnet ist und in den Tachografen eingeführt wird. Sie speichert die Aktivitäten des Fahrers während seiner Arbeit. Diese Karte ist verpflichtend für professionelle Fahrer von Lkw und Bussen, um die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sicherzustellen.
Für Personen, deren primäre Berufstätigkeit nicht das Führen von Fahrzeugen umfasst, besteht die Möglichkeit, legal ohne eine Fahrerkarte zu fahren. Diese Befreiung von der Fahrerkartenpflicht wird als "Handwerkerregelung" bezeichnet. Unter dieser Regelung können Fahrer auch größere Fahrzeuge mit einem digitalen Fahrtenschreiber ohne eine Fahrerkarte nutzen, wenn ihre Hauptaufgabe nicht das Führen des Fahrzeugs ist, sondern die Fahren dem Transport von Materialien und Werkzeugen dienen.