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Heizungscheck Formular
Seit dem 1. Oktober 2022 ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Haushalte mit Gasheizung in Deutschland eine obligatorische Heizungsprüfung gemäß der 'Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen' (EnSimiMaV) durchführen müssen. Diese Verordnung, die darauf abzielt, die Energieeffizienz zu verbessern und die Sicherheit zu gewährleisten, legt fest, dass der Heizungs-Check gemäß den Normen DIN EN 15378-1 (09/2017) und DIN SPEC 15378 (08/2018) durchgeführt werden muss. Obwohl der Unterschied im Aufwand zwischen der Heizungsprüfung und dem Heizungs-Check minimal ist, empfiehlt es sich aus Gründen der Qualitätssicherung und Konformität mit der EnSimiMaV, direkt den Heizungs-Check durchzuführen. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern ermöglicht auch eine präzise Bewertung der Heizungsanlage und potenzieller Verbesserungsmöglichkeiten.
Bis spätestens zum 15. September 2024 müssen alle Immobilien mit Gasheizung einen Heizungs-Check durchführen. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Verpflichtung: Zum einen sind Immobilien, die in den letzten Jahren bereits einen Heizungs-Check gemäß DIN 15378 durchgeführt haben, von dieser Anforderung befreit. Zum anderen sind auch Immobilien ausgenommen, die bereits nachweislich mit einem hydraulischen Abgleich ausgestattet sind oder innerhalb von 6 Monaten nach dem genannten Stichtag eine neue Heizung erhalten werden.
Durchgeführt werden kann der Heizungs-Check von Energieberatern, Schornsteinfegern oder SHK-Betrieben. >> Zum Formular für den Heizungs-Check nach DIN EN 15378