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K

Kostenvoranschlag Handwerker

Ein Kostenvoranschlag ist ein Dokument, das ein Handwerker oder ein Handwerksbetrieb erstellt, um einen Kunden über die voraussichtlichen Kosten eines bestimmten Auftrags oder Projekts zu informieren. Im Handwerk enthält ein Kostenvoranschlag in der Regel eine genaue Beschreibung der geplanten Arbeit, eine Aufstellung der erforderlichen Materialien und die geschätzten Arbeitsstunden. Er kann auch Informationen über zusätzliche Kosten enthalten, wie beispielsweise die Anfahrtskosten oder die Entsorgung von Abfällen. Ein gut erstellter Kostenvoranschlag trägt dazu bei, Missverständnisse zwischen dem Handwerksbetrieb und dem Kunden zu vermeiden und eine klare Grundlage für die Preisvereinbarung zu schaffen.

Ist ein Kostenvoranschlag verbindlich?

Nein - ein Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich. Es handelt sich dabei lediglich um eine Schätzung der anfallen Kosten für die geplante Arbeitsleistung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag?

Die Unterscheidung zwischen einem Angebot und einem Kostenvoranschlag liegt in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit. Beide geben einen Überblick über die zu erwartenden Kosten für angefragte Handwerksleistungen, aber ein Kostenvoranschlag ist nicht preisbindend im Gegensatz zu einem Angebot. Das bedeutet, dass die Kosten im Falle unvorhergesehener Materialkostensteigerungen oder zusätzlicher Arbeiten, wie z.B. bei einer Haussanierung durch unerwartete Schäden, überschritten werden können.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Kostenvoranschlag verbindlich zu machen, indem der Anbieter eine Festpreisvereinbarung trifft. In diesem Fall bleibt der Preis unverändert, auch wenn sich die Kosten erhöhen sollten.

Ein Angebot wird erstellt, um einen Vertrag mit einem Interessenten abzuschließen. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag ist ein Angebot normalerweise rechtlich bindend, und die darin genannte Summe kann nicht durch nachträgliche Mehrkosten angepasst werden. Es sei denn, das Angebot ist unverbindlich und enthält Freizeichnungsklauseln wie:

  • Gültig solange der Vorrat reicht
  • Unverbindlich
  • Preise freibleibend

Wie stark dürfen die tatsächlichen Kosten vom ursprünglichen Kostenvoranschlag abweichen?

Diese zusätzlichen Kosten belaufen sich normalerweise auf 10 bis maximal 20 Prozent des ursprünglichen Betrags, wobei der Auftraggeber über wesentliche Überschreitungen informiert werden muss.

Darf ein Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt werden?

In Bezug auf die Erstellung eines Kostenvoranschlags besteht nur dann ein Zahlungsanspruch, wenn die Interessenten darüber informiert wurden. Gemäß BGB §632 Abs. 3 sind Kostenvoranschläge sonst "im Zweifel nicht zu vergüten". Dies bezieht sich allerdings auf die Baubranche - in anderen Branchen, z.B. der Kfz-Branche, sind kostenpflichtige KVAs auch ohne ausdrückliche Vereinbarung üblich.

Es empfiehlt sich, bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags eine spezialisierte Software zu verwenden: Es gibt Software für unterschiedliche Gewerke, die bereits fertige Kalkulationsbausteine enthält. Diese Bausteine setzen sich aus dem benötigten Material sowie der Tätigkeit für dessen Verarbeitung zusammen. Bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags müssen nur die passenden Kalkulationsbausteine ausgewählt und die benötigten Mengen angegeben werden. Die Software berechnet basierend darauf die Kosten – manuelle Formulierungen und Berechnungen sind nicht mehr nötig, was den Aufwand der Erstellung deutlich reduziert.

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