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Leistungsnachweis Rechnung
Ein Leistungsnachweis bei der Rechnungsstellung im Handwerk dient mehreren wichtigen Zwecken:
- Dokumentation der erbrachten Arbeit: Im Handwerk wird durch den Leistungsnachweis genau festgehalten, welche Arbeiten und Dienstleistungen tatsächlich ausgeführt wurden. Dies hilft, Missverständnisse oder Unstimmigkeiten mit dem Kunden zu vermeiden.
- Rechtliche Absicherung: Der Leistungsnachweis dient als rechtlicher Beleg, dass die vereinbarten Handwerksleistungen ordnungsgemäß und vollständig erbracht wurden. Im Falle von Streitigkeiten oder rechtlichen Auseinandersetzungen kann er als Beweismittel verwendet werden.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Durch den Leistungsnachweis wird für den Kunden transparent und nachvollziehbar, wofür genau die Rechnung gestellt wird. Dies stärkt das Vertrauen und verbessert die Kundenbeziehung.
- Basis für die Rechnungsstellung: Der Leistungsnachweis bildet die Grundlage für die Erstellung der Rechnung. Er stellt sicher, dass nur tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet werden, was für eine korrekte und faire Rechnungsstellung sorgt.
- Kontrolle und Überprüfung: Kunden können anhand des Leistungsnachweises die abgerechneten Leistungen überprüfen und sicherstellen, dass die Rechnung korrekt ist. Auch interne Abteilungen, wie die Buchhaltung des Handwerksbetriebs, nutzen den Leistungsnachweis zur Kontrolle.
- Erfüllung von Vertragsbedingungen: In vielen Handwerksverträgen wird die Vorlage eines Leistungsnachweises als Voraussetzung für die Zahlung festgelegt. Der Leistungsnachweis dient somit der Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtungen.
Setzt ein Handwerksbetrieb eine Softwarelösung für Büroarbeit und Auftragsabwicklung ein, können Leistungsnachweise digital erstellt werden. So können beispielsweise vor Ort auf der Baustelle per Handy oder Tablet Fotos vom Bearbeitungsstand eines Auftrags gemacht, Notizen hinterlegt und dem Kunden zum Abzeichnen vorgelegt werden. Damit erfolgt eine transparente und rechtssichere Dokumentation für die spätere Abrechnung.