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Minutengenaue Zeiterfassung Gesetz

Aktuelle Rechtslage: 

Seit September 2022 schreibt das Arbeitgeberschutzgesetz (ArbSchG) vor, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter minutengenau erfassen müssen. Diese Verpflichtung basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019, das alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, die täglichen Arbeitszeiten systematisch zu erfassen.   

Wie genau die Zeiterfassung erfolgen soll, lässt das Gesetz zurzeit noch offen, jedoch wird die elektronische Zeiterfassung EU-weit angestrebt. Dementsprechend arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit April 2023 an einem Entwurf, der die die digitale Zeiterfassung für alle Betriebe vorschreiben soll. Wann genau dieser Entwurf veröffentlicht wird und die digitale Zeiterfassung somit auch gesetzlich zur Pflicht wird, ist jedoch noch unklar. 

Auch für Handwerksbetriebe gilt die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter. Es gibt Softwarelösungen für Handwerksbetriebe, die auch Funktionen zur Zeiterfassung beinhalten. Ideal ist, wenn die Softwarelösung auch eine App bietet, mit der die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten unterwegs erfassen und dann ins Büro übermitteln können. Handwerksbetriebe, die derartige Programme einsetzen, arbeiten bereits vor der offiziellen Verabschiedung des Gesetzes rechtskonform.

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