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P

Pflichtangaben Kleinbetragsrechnung

Was sind Kleinbetragsrechnungen?

Kleinbetragsrechnungen, fälschlicherweise auch Kleinstbetragsrechnung genannt, sind Rechnungen, die höchstens einen Betrag von 250 Euro brutto ausweisen. Kleinbetragsrechnungen gelten auch als “einfachere” Rechnungen, da sie im Vergleich zu Standardrechnungen weniger gesetzliche Angaben enthalten müssen. Die Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen sind in § 33 UStDV festgelegt.

Pflichtangaben auf Kleinbetragsrechnungen:
Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht überschreitet, gelten vereinfachte Vorschriften. Diese Rechnungen müssen lediglich die folgenden Informationen enthalten:

  • Den vollständigen Namen und die Adresse des anbietenden Unternehmens
  • Das Datum der Rechnungsausstellung
  • Die Menge und Art der gelieferten Waren oder die Art und den Umfang der erbrachten Dienstleistungen
  • Den Gesamtbetrag inklusive der darauf entfallenden Steuer in einer Summe, also den Gesamtbetrag
  • Den angewandten Steuersatz (19% oder 7%) oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Kleinbetragsrechnungen müssen keine fortlaufende Rechnungsnummer haben.

Gibt es Ausnahmen für die vereinfachten Anforderungen?

Die vereinfachten Anforderungen für Kleinbetragsrechnungen gelten jedoch nicht für bestimmte Situationen wie den Versandhandel (§ 3c UStG), innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 6a UStG) und Fälle, in denen die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht § 13b UStG .

Wann ist eine Rechnung keine Kleinbetragsrechnung mehr?

Rechnungen, die mehr als 250 Euro betragen, werden nicht mehr als Kleinbetragsrechnungen betrachtet, sondern als Standardrechnungen. Diese unterliegen umfassenderen Anforderungen, wie zum Beispiel der Pflicht zur Vergabe einer fortlaufenden Rechnungsnummer. Die genauen Anforderungen für solche Standardrechnungen sind in § 14 Abs. 4 UStG festgelegt. Mehr Informationen zur Erstellung von Rechnungen finden Sie in unserem Beitrag “Rechnung erstellen”.

Mit einer Softwarelösung für Handwerker können Rechnungen – auch Kleinbetragsrechnungen – automatisch erstellt werden. Sie stellt sicher, dass alle erforderlichen Pflichtangaben korrekt und vollständig enthalten sind. Bei der Erstellung der Rechnung fügt die Software automatisch alle notwendigen Informationen ein, wie den vollständigen Namen und die Anschrift des Unternehmens, das Ausstellungsdatum, die Menge und Art der gelieferten Leistungen sowie den Gesamtbetrag inklusive der Mehrwertsteuer und den anzuwendenden Steuersatz. Sollte die Rechnung steuerbefreit sein, ergänzt die Software auch den entsprechenden Hinweis. Durch diese Automatisierung spart man nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch potenzielle Fehler, die bei der manuellen Erstellung von Rechnungen auftreten könnten.

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