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Preisanfrage
Eine Preisanfrage ist eine Methode im Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber verwenden Preisanfragen, um sich vor der eigentlichen Ausschreibung einen Überblick über die aktuellen Marktpreise für Waren und Dienstleistungen zu verschaffen und den Auftragswert zu schätzen.
Basierend auf einer oder auch mehreren Preisanfragen kann der Auftraggeber dann eine Leistungsbeschreibung erstellen und die Ausschreibung veröffentlichen.
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, Ausschreibungen ausschließlich zum Zweck der Markterkundung zu veröffentlichen, gemäß §28 Abs. 2 der Vergabeordnung (VgV). Die unverbindliche Preisfrage muss deswegen außerhalb des Ausschreibungsprozess erfolgen, damit sie rechtskonform bleibt.
Eine Preisanfrage ist ähnlich unverbindlich wie ein Kostenvoranschlag – ein Angebot hingegen ist verbindlich.
Unabhängig davon, ob Preisanfragen bedient oder Angebote oder Kostenvoranschläge erstellt werden sollen: Handwerker, die für diese Aufgaben eine Softwarelösung einsetzen, können dadurch viel Zeit sparen und gleichzeitig sicherstellen, dass Aufträge profitabel sind.
Durch mitgelieferte Kalkulationsbausteine, die Material und Arbeitsleistung beinhalten, können Preise mit wenigen Klicks kalkuliert werden. Werden die benötigten Mengen geändert, kann die Software die Preise sofort anpassen, weil sie permanent mitrechnet. Durch Schnittstellen ist der Import von Artikelkatalogen vom Großhandel problemlos möglich, sodass sichergestellt ist, dass aktuelle Preise für die Kalkulation herangezogen werden können. Zu guter Letzt kann die Software sichtbar machen, ob ein Auftrag profitabel ist oder ob die Marge nicht ausreicht. Für den Fall, dass die Marge zu gering ausfällt oder gar nicht kostendeckend gearbeitet werden kann, können Zuschläge vergeben werden, die für den Kunden jedoch nicht sichtbar sind. Andersherum können auch Rabatte gegeben werden, ob einem potenziellen Auftraggeber entgegenzukommen