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Rechtsgültige Unterschrift

Eine rechtsgültige Unterschrift ist eine persönliche Signatur, die von einer Person stammt und dazu dient, die Authentizität eines Dokuments zu bestätigen oder eine Vereinbarung zu binden. Im rechtlichen Kontext ist eine Unterschrift in der Regel dann gültig, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:

  1. Eigenhändigkeit: Die Unterschrift muss von der betreffenden Person eigenhändig ausgeführt worden sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Unterschrift leserlich ist oder nicht. Es zählt die individuelle und persönliche Gestaltung, die eine Identifizierung des Unterzeichners ermöglicht.
  2. Identifizierbarkeit: Die Unterschrift sollte so beschaffen sein, dass der Unterzeichner identifiziert werden kann. Sie muss eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Namen der Person aufweisen oder zumindest individuelle Merkmale enthalten, die sie eindeutig von anderen unterscheiden.
  3. Willenserklärung: Die Unterschrift muss mit der Absicht geleistet werden, eine bestimmte Willenserklärung abzugeben, beispielsweise den Abschluss eines Vertrags oder die Zustimmung zu einem Dokument.
  4. Zusammenhang: Die Unterschrift muss in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Dokument stehen, das sie beglaubigt.

Es ist zu beachten, dass in einigen Fällen besondere Formvorschriften gelten können, die über die einfache Unterschrift hinausgehen, beispielsweise bei notariellen Beurkundungen. Auch elektronische Signaturen können unter bestimmten Umständen rechtsgültig sein, allerdings gelten hier je nach Land unterschiedliche gesetzliche Regelungen.

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