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Sicherheitseinbehalt Bauleistungen

Was ist der Sicherheitseinbehalt? 

Der Sicherheitseinbehalt, auch bezeichnet als Sicherungseinbehalt, für Bauleistungen ist ein vertraglich vereinbarter Betrag, den der Auftraggeber (Bauherr) vom Rechnungsbetrag des Auftragnehmers (Bauunternehmer) zurückhält. Beauftragt ein Auftragnehmer (Bauunternehmer) ein Subunternehmen, kann er ebenfalls den Sicherheitseinbehalt geltend machen.
Grundlage für den Sicherheitseinbehalt bildet die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen). Wird ein Bauvertrag nach VOB abgeschlossen, beinhaltet dieser automatisch den Sicherheitseinbehalt.  

Wozu dient der Sicherheitseinbehalt? 

Dieser Betrag dient als Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers zur Bauausführung und Fertigstellung / Abnahme und danach für die Beseitigung von Mängeln während der Gewährleistungsfrist. Etwaige Mängel können bei der Abnahme einer Bauleistung nicht immer direkt erkannt werden. Ist dies später der Fall, kann der Auftraggeber seine Ansprüche zur Beseitigung des Mangels leichter durchsetzen. Der Sicherheitseinbehalt schützt also den Auftraggeber. 

Wie hoch ist der Sicherheitseinbehalt? Ist der Sicherheitseinbehalt brutto oder  netto? 

Die Höhe des Sicherheitseinbehalts beträgt im Normalfall 5% der Netto-Rechnungssumme.  

Werden Abschlagszahlungen vereinbart, darf der Auftraggeber diese um maximal 10% kürzen, aber nur so lange, bis die vereinbarte Sicherungssumme erreicht ist.  

Wie wird der Sicherheitseinbehalt umgesetzt? 

Der Betrag, der als Sicherheitseinbehalt festgelegt wurde – normalerweise 5% der Netto-Rechnungssumme – muss innerhalb von 18 Tagen auf ein Sperrkonto überwiesen werden. Auf das Sperrkonto dürfen beide Parteien nur gemeinsam zugreifen. 

Allerdings kann es für kleinere Handwerksbetriebe problematisch sein, wenn sie mehrere Jahre – je nach Gewährleistungsfrist – auf ihr Geld warten müssen. Daher können Sicherungseinbehalte auch in Form von Bürgschaften umgesetzt werden. Der Handwerksbetrieb (= Auftragnehmer) hat das Recht auf eine Bürgschaft als Sicherungseinbehalt und der Auftraggeber darf dieses Recht nicht ausschließen.  

Bankbürgschaften können kostenintensiv sein, weil die Zinssätze variabel sind und bei langen Gewährleistungsfristen sehr teuer werden können. Eine Versicherungsbürgschaft ist die günstigere Alternative. Sie bietet zudem den Vorteil, dass sie nicht nur den Auftragnehmer dahingehend absichert, dass er sein Geld bekommt, sondern sie sichert auch den Auftraggeber ab, indem sie Mängel auch dann behebt, wenn die Baufirma noch während der Gewährleistungsfrist Insolvenz anmeldet.  

Wann wird der Sicherheitseinbehalt ausgezahlt? 

Hier muss zwischen Sicherheitseinbehalten für die Ausführung der Bauleistung und Sicherheitseinbehalten für Mängelansprüche unterschieden werden: 

  • Sicherheitseinbehalte für die Ausführung der Bauleistung müssen nach Fertigstellung bzw. Abnahme ausbezahlt werden.  
  • Einbehalte für Gewährleistungsansprüche werden erst dann ausgezahlt, wenn die vereinbarte Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.  

Den besten Überblick über ihre Projekte und Aufträge haben Handwerksbetriebe, die Softwarelösungen einsetzen. Die Betriebe können damit ihre gesamte Büroarbeit abwickeln und in individuellen Kundenakten sämtliche Informationen zu den Aufträgen eines Kunden – auch, ob es einen Sicherungseinbehalt gibt – zentral hinterlegen.

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