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Stundenzettel
Stundenzettel dienen der Erfassung von Arbeitszeiten und die Abrechnung von Dienstleistungen. Auf einem Stundenzettel werden Datum, Arbeitsbeginn und Arbeitende, Pausenzeiten, die Gesamt-Arbeitszeit und die Tätigkeit erfasst. Stundenzettel haben unterschiedliche Funktionen:
- Arbeitszeitnachweis: Stundenzettel dienen als Nachweis für die geleisteten Arbeitsstunden eines Handwerkers. Sie können verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die vereinbarte Arbeitszeit einhalten und um Überstunden zu erfassen.
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Stundenzettel helfen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitszeiterfassung zu erfüllen.
- Lohnabrechnung: Die erfassten Arbeitsstunden auf den Stundenzetteln sind wichtig für die Lohnabrechnung der Mitarbeiter. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung des Lohns, einschließlich eventueller Überstunden- oder Zuschlagszahlungen.
- Kundenabrechnung: Handwerker verwenden Stundenzettel, um die Arbeitsstunden für jeden Kunden genau zu dokumentieren. Dies bildet die Grundlage für die Abrechnung von Dienstleistungen und Materialien.
- Dokumentation von Arbeitsfortschritten: Stundenzettel dienen auch als Dokumentation für den Kunden, um zu zeigen, wie viel Arbeitszeit in ein bestimmtes Projekt investiert wurde.
- Projektmanagement: Bei größeren Projekten im Handwerk helfen Stundenzettel dabei, den Arbeitsfortschritt zu verfolgen und sicherzustellen, dass das Projekt im Zeitplan bleibt.
Wird eine Softwarelösung zur Erfassung von Arbeitszeiten eingesetzt, kann von digitalen Stundenzetteln oder digitalen Rapportzetteln gesprochen werden. In diesem Fall werden die Arbeitszeiten per Software oder auch per App über das Handy des Mitarbeiters erfasst. Bietet die Softwarelösung zusätzlich zur Zeiterfassung noch weitere Funktionen wie Projektmanagement oder Rechnungsstellung, können die erfassten Stunden in diesen Bereichen direkt weiterverarbeitet werden: Die Software kann übersichtlich darstellen, ob ein Projekt im Zeitplan liegt oder ob es zu Verzögerungen kommt, und bei Rechnungen kann die tatsächlich geleistete Arbeitszeit abgerechnet werden.