Auftragnehmer dürfen bei einem Bauprojekt vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie unentgeltlich nutzen, müssen jedoch die Verbrauchskosten und auch die Kosten für benötigte Zähler selbst tragen – so steht es in der VOB. Da eine verbrauchsabhängige Abrechnung gerade auf großen Baustellen mit unterschiedlichen Gewerken oft schwierig ist, vereinbaren die Vertragspartner in der Regel, dass die Kosten für die Zurverfügungstellung und den Verbrauch von Bauwasser und Baustrom als pauschale Umlagen von der Schlussrechnung abgezogen werden.
Und hier fangen die Fragen an: Wie werden die Umlagen korrekt in der Rechnung berücksichtigt und anschließend korrekt an die Finanzbuchhaltungskonten übergeben? – Sander & Doll-Anwender müssen sich darüber keine Gedanken machen. Denn mit einer neuen Positionsauswahl in den Branchenlösungen lassen sich Abzüge für Bauumlagen jetzt komfortabel und transparent als separate Position in die Schlussrechnung einfügen und automatisch berechnen. Dabei kann der Anwender den Positionstext vor jedem Einfügen bei Bedarf individuell anpassen und in der Baukosten-Position dann wahlweise Beträge oder Prozentsätze ausweisen lassen.
Die neue Funktion sorgt dafür, dass die Abzüge jeweils an der richtigen Stelle erfolgen und es nicht zu Fehlern bei der Mehrwertsteuerberechnung kommt. So wird auch sichergestellt, dass die Daten korrekt sind, die anschließend an die Finanzbuchhaltung zur Verbuchung und später an das Finanzamt übermittelt werden.
Die Software zieht die Umlagen für Baustrom, Bauwasser und weitere Gemeinkosten, wie zum Beispiel die Nutzung von Sanitäranlagen, vom Netto-Rechnungsbetrag ab. Die Umsatzsteuerschuld des Auftragnehmers verringert sich dadurch.
Auch die Kosten für eine Bauversicherung lassen sich in der Sander & Doll-Software berücksichtigen: Schließt der Auftraggeber für den Auftragnehmer eine Bauversicherung ab, können diese Umlagekosten als Position unterhalb des Gesamt-Bruttorechnungsbetrages in Abzug gebracht werden, wodurch sich die Umsatzsteuerschuld dann nicht verändern würde.
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