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EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung

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EuGh-Urteil

Bedeutung für Handwerksbetriebe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 14.05.2019 entschieden, dass Firmen europaweit die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen systematisch erfassen müssen. Alle Unternehmen werden also Systeme zur Arbeitszeiterfassung einrichten müssen. Der EuGH will durch sein Urteil die Arbeitnehmerrechte stärken und europaweit vereinheitlichen, gerade in Bezug auf die Einhaltung von Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten. Eine Umsetzung der systematischen Arbeitszeiterfassung in den Betrieben sollte zeitnah erfolgen, da das EuGH Urteil für alle Mitgliedsstaaten der EU bindend ist. Das heißt: Alle Staaten der EU müssen das Urteil in der nationalen Gesetzgebung verankern. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat schon angekündigt das deutsche Arbeitszeitgesetz anzupassen.

Was bedeutet dies für die Zeiterfassung im Handwerk?

Dem EuGH Urteil folgend, müssen auch alle deutschen Handwerksbetriebe die Anforderungen zur Arbeitszeiterfassung für alle Mitarbeiter umsetzen. Egal ob für den Gesellen auf der Baustelle oder für die Bürokraft im Betrieb – die Arbeitszeit im Handwerk muss jederzeit systematisch erfasst werden können. Das wird gerade für viele kleinere und mittlere Betriebe zu einer großen Herausforderung. Aber das muss nicht sein! Zum Glück braucht es für eine systematische Zeiterfassung heutzutage keine Stechuhr und Pappkarten mehr. Mit Hilfe einer geeigneten Software kann die stationäre wie mobile Arbeitszeiterfassung auch sehr einfach, und vor allem schnell per App, auf einem mobilen Endgerät erfolgen. Eine gute Lösung hierfür bietet die Software von Sander & Doll mit dem Modul Mobilrapport.

Für Sander & Doll Kunden

Verfügen Sie bereits über eine Sander & Doll Branchensoftware? Erweitern Sie problemlos Ihre Software und erfüllen Sie schon heute die Anforderungen des EuGH Urteils zur Arbeitszeiterfassung mit geringem Aufwand. Kontaktieren Sie unsere Experten gerne.

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