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GoBD - Anwenderschutz statt "Schwarzer Peter"

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Sander & Doll - Newsartikel ZUGFeRD/XRechnung - Vorteile & Möglichkeiten - Headermotiv Artikel

Für die Einhaltung der GoBD-Vorgaben ist – so beschreiben es die GoBD selbst – der Unternehmer verantwortlich. Uns bei Sander & Doll ist es wichtig, Sie nicht mit diesem Schwarzen Peter allein zu lassen.

Dazu heißt es in den GoBD unter 2. Verantwortlichkeit: „Für die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Bücher und sonst erforderlicher elektronischer Aufzeichnungen im Sinne der Rzn. 3 bis 5, einschließlich der eingesetzten Verfahren, ist allein der Steuerpflichtige verantwortlich. Dies gilt auch bei einer teilweisen oder vollständigen organisatorischen und technischen Auslagerung von Buchführungs- und Aufzeichnungsaufgaben auf Dritte (z. B. Steuerberater oder Rechenzentrum).“

Damit könnte sich nun Ihr Softwareanbieter entspannt zurücklehnen – denn letztlich sind Sie als Steuerpflichtiger offiziell für die Sicherstellung eines GoBD-konformen Arbeitens verantwortlich. Ihr Softwareanbieter muss im Zweifelsfall lediglich versichern können, dass ein GoBD-konformes Arbeiten bei entsprechender Vorgehensweise mit dem Programm möglich gewesen wäre. Für Ihre ggf. unzureichende Vorgehensweise müssen Sie im Fall einer Betriebsprüfung selbst geradestehen.

Uns bei Sander & Doll ist es wichtig, Sie nicht mit diesem Schwarzen Peter allein zu lassen.

Vielen Kunden, die in diesem Jahr ihre Programmversion aktualisiert haben, fiel auf, dass bestimmte Aktionen, welche im Programm bislang ohne weiteres möglich waren, nun eingeschränkt wurden. Und was mancher Anwender zunächst als Anwenderschikane empfand, wird nach erfolgter Umgewöhnung inzwischen als hilfreicher und wichtiger Anwenderschutz verstanden.

Natürlich kann man seine Mitarbeiter anweisen, dass auf keinen Fall in Umlauf gebrachte Belege gelöscht werden dürfen … aber warum sollte man das überhaupt müssen? Weshalb kann sich nicht die Softwareanwendung selbst darum kümmern, sicherzustellen, dass niemand – auch der Chef nicht – ein gedrucktes Dokument innerhalb der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungspflicht löschen kann? Wieso dem Anwender selbst die Aufgabe auferlegen, ein Dokument „festzuschreiben“, um die seitens der GoBD geforderte Unveränderbarkeit zu realisieren, wenn bestimmte Aktionen im Programm nahelegen, dass eine solche Festschreibung nicht nur sinnvoll, sondern erforderlich ist?

Natürlich enthebt diese Unterstützung durch unsere Branchenlösung Sie als Steuerpflichtigen nicht von der laut GoBD geltenden Verantwortlichkeit. Zweifellos sollten Sie Ihre Betriebs- und Arbeitsabläufe gemeinsam mit einem Fachmann (z.B. Ihrem Steuerberater) auf GoBD-Konformität überprüfen, um sicherzustellen, dass ein richtiges Arbeiten im Sinne der Verordnung Teil der DNA Ihres Betriebs ist. Auch wir raten Ihnen: Schieben Sie das nicht auf die lange Bank! Es ist wichtig für Sie und Ihren Betrieb.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihrer Verantwortlichkeit ohne große Mühen gerecht zu werden, indem wir Ihnen ein Produkt liefern, das für Sie mitdenkt und das Ihnen die verlässlichen Arbeitswege vorgibt, anstatt alle Zuständigkeit für ein sauberes Arbeiten Ihnen zuzuschreiben.

Darauf können Sie sich verlassen – zertifiziert.

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