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GoBD: Was das Finanzamt fordert und warum Sander & Doll-Nutzer entspannt sein dürfen!

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Sander & Doll - Newsartikel ZUGFeRD/XRechnung - Vorteile & Möglichkeiten - Headermotiv Artikel

Mit Sander & Doll-Branchensoftware führen Sie alle elektronischen Geschäftsvorgänge rechtssicher und zeitsparend entsprechend der Anforderungen der GoBD durch. Die Software sorgt automatisch im Hintergrund für konforme Abläufe und unterstützt Sie durch verschiedene Protokollierungs- und Sicherungsmechanismen beim Arbeiten gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung.

Das ist wichtig! – Denn entsprechend den GoBD (Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten für elektronische Geschäftsvorfälle seit 2015 dieselben steuerrechtlichen Anforderungen wie für Papierbelege. Eine Übergangsfrist endete zum 1. Januar 2017. Die Vorgaben der Finanzverwaltung fordern Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit, zeitnahe Erfassung und Ordnung sowie die Unveränderbarkeit aller steuerrechtlich relevanten elektronischen Vorgänge.

Mit der Sander & Doll-Branchensoftware halten Sie sich ganz nebenbei an die Regeln des Finanzamtes: Unter anderem wird ein versehentliches Löschen von Dokumenten innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterbunden, Rechnungen erhalten einen Schreibschutz und automatische Nummernkreise verhindern eine doppelte Vergabe von Dokumentnummern. Alle steuerlich relevanten Abläufe sind durch die vorgegebene Prozessstruktur des Programms jederzeit nachvollziehbar, Änderungen an Daten und Dokumenten werden lückenlos protokolliert und historisiert.

Mit Sander & Doll-Software arbeiten Nutzer bereits seit längerem GoBD-konform. Um dies zu unterstreichen hat Sander & Doll die konforme Arbeitsweise der Software sowie den Datenexport für das Finanzamt zusätzlich von unabhängiger Seite durch die interev GmbH nach IDW PS 880 zertifizieren lassen.

Im Falle einer Betriebsprüfung unterstützt die Sander & Doll Software außerdem die vom Finanzamt geforderte flexible Wahl der Datenüberlassung. Dies umfasst drei gleichberechtigte Zugriffsarten, beginnend beim einfachen Leserecht als Gastnutzer bis hin zum komplexen Datenexport in spezielle Analysesoftware der Finanzverwaltung. Die Software stellt jede Zugriffsvariante für das Finanzamt bereit.

Insbesondere für den Datenexport in Form der Datenträgerüberlassung (Z3) bietet die Software eine zertifizierte Schnittstelle gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung. Die notwendigen Übergabedateien für den Prüfungszeitraum können Anwender aus dem Programm heraus ganz bequem selbst erzeugen. Im Falle einer Betriebsprüfung sind damit auch kleine Handwerksunternehmen dem Finanzamt gegenüber jederzeit auskunftsfähig und müssen keine teure Steuerschätzung fürchten.

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